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Haftpflichtschutz für Weidevieh in Oberösterreich.

Der Oberste Gerichtshof hat im Fall des tragischen Todesfalles durch eine Kuhattacke im Tiroler Pinnistal im Jahr 2014 die Haftung des Landwirts und das Mitverschulden der Wanderin bestätigt. Dieses Urteil hat zu viel Unsicherheit bei den Landwirten geführt.

Zum Schutz unserer Almbauern wurde zwischen dem OÖ Almverein und der Oberösterreichischen Versicherung daher eine spezielle Haftpflichtversicherung mit einer hohen Versicherungssumme von EUR 2.500.000,– pro Versicherungsfall abgeschlossen. Die Kosten dafür trägt das Land Oberösterreich. Versicherungsschutz besteht subsidiär zur landwirtschaftlichen Betriebshaftpflichtversicherung des Almbauers.
Zum OGH Urteil

Gut zu wissen*

Bitte beachten Sie: Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen dienen lediglich der kurzen und allgemeinen Übersicht zum jeweiligen Produkt und sind nicht abschließend. Sie stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar. Der vollständige und verbindliche Inhalt eines Versicherungsvertrags ergibt sich ausschließlich aus dem Versicherungsantrag, der Polizze sowie den darin angeführten Versicherungsbedingungen und Klauseln.

Ihre Ansprechperson

Herr Gernot Scharnreithner

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